Firma
Nora Transport e.K.
Stahl Str. 27
26215 Wiefelstede
Postbank
Geschäftskunden
Otto-Suhr-Allee 6-16
10585 Berlin
GK Beratungscenter
Telefon (0228) 5500 4400
24h-Kundenservice (0228) 5500 5500
29 November 2024
Kontoabschluss
Kontoinhaber: Nora Transport e.K.
| Seite | IBAN | BIC (SWIFT) | Währung | Abrechnungszeitraum | |||||||||
| 1/2 | DE71 2407 0368 0063 2034 00 | DEUTDE2HP22 | EUR | November 2024 | |||||||||
| Vorgang | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Business Giro aktiv plus (Kontoführung) | ||
| Business Giro aktiv plus | - 16,90 | |
| 50 beleglose Posten | - 6,10 | |
| 48 SEPA Echtzeitüberweisung Aufträge | - 18,30 |
Wertstellung
30.11.2024
Saldo der Abschlussposten
Euro
- 41,30
Kontosaldo per 30.11.2024
EUR + 260,61
Filialnummer
368
Kontonummer
0632034 00
Wichtige Hinweise zum Kontoabschluss
Wichtige Hinweise zum Kontoabschluss Die Angaben über Zinssätze und Preise erfolgen in % pro Jahr bzw. in EUR
Genehmigung des Rechnungsabschlusses
Der Abschluss gilt bei Kontokorrentkonten gem. Ziffer 7, Absatz 2
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als genehmigt, wenn Sie
Ihre Einwendungen nicht binnen sechs Wochen seit Zugang dieses
Abschlusses abgesandt haben. Richten Sie etwaige Einwendungen bitte
an Ihre kontoführende Postbank.
Die abgerechneten Leistungen sind als Bank- oder
Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit, sofern
Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist. Umsatzsteuer ID Nr.:
Deutsche Bank AG, 60262 Frankfurt DE114103379
Wichtige Hinweise für geduldete Kontoüberziehungen
Überziehungszinssatz (Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehungen)
17,74 % p.a.
Der Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehungen ist veränderlich.
Maßgeblicher EZB-Zinssatz 4,5 % p.a. im Monat der letzten
Zinsanpassung: Oktober 2023
Ist der am vorletzten Bankarbeitstag vor dem 15. eines
Kalendermonats festgestellte sog. Mindestbietungssatz oder Zinssatz
der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
(nachstehend EZB-Zinssatz genannt) gegenüber dem im Monat der
letzten Zinsanpassung festgestellten Zinssatz um mehr als 0,20
Prozentpunkte erhöht, so ist die Bank berechtigt, den Sollzinssatz
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) maximal um die Veränderung des
EZB-Zinssatzes anzuheben. Entsprechend wird die Bank den
Sollzinssatz nach billigem Ermessen mindestens um die Veränderung
des EZB-Zinssatzes senken, wenn sich der EZB-Zinssatz um mehr als
0,20 Prozentpunkte ermäßigt hat; bei
| Seite | IBAN | BIC (SWIFT) | Währung | Abrechnungszeitraum | |||||||||
| 2/2 | DE71 2407 0368 0063 2034 00 | DEUTDE2HP22 | EUR | November 2024 | |||||||||
Zinserhöhungen und Zinssenkungen wird die Bank ihr Ermessen in
gleicher Weise ausüben. Faktoren wie Veränderungen des
Kreditausfallrisikos des Darlehensnehmers, des Ratings der Bank sowie
der innerbetrieblichen Kostenkalkulation bleiben bei der Ausübung des
billigen Ermessens außer Betracht.
Die Zinsanpassungen erfolgen jeweils am 15. des Kalendermonats, in dem
die Änderungen festgestellt wurden. Sollte der 15. des Kalendermonats
kein Bankarbeitstag in Frankfurt/Main sein, verschiebt sich die
Zinsanpassung auf den folgenden Bankarbeitstag. Die Bank wird den
Kontoinhaber in regelmäßigen Zeitabständen über den angepassten
Sollzinssatz unterrichten. Die Unterrichtung über die Zinsanpassung
darf auch in Form eines Ausdrucks auf dem Kontoauszug oder dem
Rechnungsabschluss für das Konto erfolgen, über den die geduldete
Kontoüberziehung in Anspruch genommen wird. Der Kontoinhaber kann die
Höhe des EZB-Zinssatzes in den Geschäftsräumen und auf der Homepage
der Bank unter www.postbank.de einsehen. Weiterhin wird der
EZB-Zinssatz in den Monats- und Jahresberichten der Deutschen
Bundesbank, in der Tagespresse und in anderen öffentlichen Medien
bekannt gegeben.
Die Bank und der Darlehensnehmer haben sich auf einen veränderlichen
Sollzins geeinigt, der aufgrund der Regelungen über die geduldeten
Kontoüberziehungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der
Bank entsprechend den Entwicklungen des EZB-Zinssatzes (nachstehend
"Referenzzinssatz") angepasst werden darf. Die Bank ist berechtigt,
diesen Referenzzinssatz zu ersetzen, wenn sich die Verfahrensweise für
seine Ermittlung wesentlich verändert oder er nicht mehr
bereitgestellt wird. In diesem Fall wird die Bank den Zinssatz als
neuen Referenzzinssatz verwenden, den die EZB oder eine andere
Zentralbank künftig für die Steuerung der Liquidität am Geldmarkt
verwenden und als solchen öffentlich bekannt geben wird.
Die Bank wird den Darlehensnehmer rechtzeitig, mindestens aber drei
Monate vor einem solchen Wechsel in Textform unterrichten. Dabei teilt
die Bank dem Darlehensnehmer die Bezeichnung des neuen
Referenzzinssatzes, sowie den Zeitpunkt mit, ab wann der neue
Referenzzinssatz Gültigkeit hat und zur Anwendung kommen wird und wo
der neue Referenzzinssatz öffentlich bekannt gegeben wird.
Der Darlehensnehmer kann das Darlehen innerhalb von sechs
Wochen nach Bekanntgabe des neuen Referenzzinssatzes mit sofortiger
Wirkung kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist das Darlehen zur
Rückzahlung fällig. Für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung
anfallenden Sollzinsen wird die Bank den Sollzinssatz für
Inanspruchnahmen des Darlehens berechnen, der zum Zeitpunkt der
Bekanntgabe des neuen Referenzzinssatzes Gültigkeit hatte. Die Bank
wird dem Darlehensnehmer bei einer Kündigung ohne Kündigungsfrist zur
Abwicklung des Darlehens eine angemessene Frist einräumen. Gesetzliche
und weitere vertragliche Kündigungsrechte des Darlehensnehmers bleiben
unberührt.
Hinweis: Hauptrefinanzierungsgeschäfte sind das wichtigste
geldpolitische Instrument der Europäischen Zentralbank mit dem sie die
Zinsen und die Liquidität am Geldmarkt steuert und Signale über ihren
geldpolitischen Kurs gibt (Leitzinsen). Dieser Zinssatz spiegelt
jedoch wegen der vielschichtigen Refinanzierungsmethodik der Bank die
Änderungen der Refinanzierungsbedingungen nicht exakt wider.